Mauritius-Bote 05/23

Ein Name, der für Diskussionen sorgt .... Finanzierung der Tagespflege erklärt an einem Beispiel

Tagespflege – was steckt in einem Namen?

„Namen sind Schall und  Rauch“, das wusste schon Goethes Faust. Mit dem wollen wir uns jetzt nicht beschäftigen. Aber der Begriff „Tagespflege“  ruft einem das berühmte Zitat oft ins Gedächtnis.

Tagespflege? Wir wurden in der Vergangenheit durchaus schon gefragt, wo denn unsere Pflegebetten stehen. Das ist offenbar gar keine so seltene Vorstellung. Vielleicht schwirrt einem sogar zudem noch der Begriff „teilstationär“ im Kopf herum. Das zeichnet gleich noch ein deutlicheres Bild von Zimmern mit Betten, in denen man tagsüber untergebracht ist und betreut und medizinisch versorgt wird. Das stimmt aber gar nicht. Selbstverständlich ist eine solche Versorgung ganz ohne  Zweifel wichtig und notwendig, für alle die auf diese Form der Unterstützung dringend angewiesen sind. Nur ist die Tagespflege nicht dieser Ort. Bei uns sieht es ganz anders aus.

Wir pflegen selbstverständlich auch. Dieser Teil des Namens stimmt. Unsere examinierten Pflegekräfte unterstützen bei allen Handlungen, die nicht mehr alleine verrichtet werden können. Medikamente können mitgebracht werden und wir unterstützen bei der fachgerechten Einnahme. Doch alles andere, was wir tun, verrät der Name nicht, dabei ist es gerade das, was unsere Gäste mit Freude zu uns kommen lässt. Unser Programm ist Aktivität, das Treffen von Freunden, das mit Freude zu uns kommen lässt. Unser Programm ist Aktivität, das Treffen von Freunden, das zusammen einen schönen und erfüllten Tag verbringen.

Unser Tagesablauf besteht aus Frühsport, gemeinsamen Beschäftigungen, zu den Mahlzeiten zusammen am Tisch sitzen, Spiele spielen, rätseln, tanzen, kreativ sein, einander etwas erzählen… die Liste könnte ewig so weiter gehen. Wir unternehmen Dinge gemeinsam. Das Wort „Tagespflege“ kann das alles gar nicht zum Ausdruck bringen. Von Gästen haben wir schon viele Anregungen bekommen, was ein besserer Name für uns wäre. „Begegnungsstätte“, „Seniorentreff“, „Senioren-Oase“, „Ankerplatz“… das waren einige ihrer Vorschläge. Die finden wir gut. Und wir freuen uns, dass wir eine solche Atmosphäre für unsere Gäste schaffen können, denn das ist und bleibt immer unser Ziel.

„Man ist so jung, wie man sich fühlt“ – das ist nicht von Goethe, aber der ein oder andere hat sich das bestimmt schon einmal von Freddy Quinn vorsingen lassen. Bei uns kann man sich so jung oder alt fühlen, wie man es gerade möchte. Aber in Gemeinschaft und in Freundschaft. Und singen tun wir übrigens auch.

 

Finanzierung der Tagespflege - eine Beispielrechnung

Schaut man sich das Angebot der Pflegekassen an um zu sehen, was einem als pflegebedürftiger Mensch eigentlich zusteht, findet man einiges an Informationen. Doch können diese einem schnell unübersichtlich erscheinen und im ersten Moment überfordernd wirken. Was möchten Sie beantragen: Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen? Leistungen der Tages- und Nachtpflege? Es ist manchmal gar nicht so leicht, das richtige Häkchen auf dem Antrag zu setzen, damit man auch die Leistungen erhält, die man zur Unterstützung im Alltag braucht. Gerne möchten wir hier etwas Licht ins Dunkel bringen.

√    _____Sachleistungen: diese beantragen Sie, wenn Sie Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, der zu Ihnen ins Haus kommt, um Sie dort zu versorgen. Hierfür ist mindestens Pflegegrad 2 nötig. Der Pflegedienst wird die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
√    _____Pflegegeld: nicht jeder möchte von einem Pflegedienst versorgt werden, sondern lieber von Angehörigen, von Freunden oder von Ehrenamtlichen. Für diese Fälle zahlen die Pflegekassen an die Pflegebedürftigen Personen das Pflegegeld, in der Regel damit dieses dann an die Pflegenden weitergegeben werden kann. Auch hierfür ist mindestens Pflegegrad 2 notwendig.
√    _____Kombinationsleistungen: Sie können der Pflegekasse auch mitteilen, dass Sie sowohl einen Pflegedienst, als auch Pflege von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Personen in Anspruch nehmen möchten. Achtung: Sie bekommen bei Kombinationsleistungen nicht das Pflegegeld in voller Höhe! Das bedeutet, dass zuerst der Pflegedienst seine Leistungen mit der Pflegekasse abrechnet. Dann wird geschaut, wie viel Prozent von ihrem Budget für Pflegesachleistungen verbraucht wurde. Die restlichen Prozent werden dann von ihrem Pflegegeld an Sie ausgezahlt. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht.

Ein Beispiel, für alle, die es genau wissen wollen:

Mit Pflegegrad 3 hat der Pflegedienst im Monat 1.363,00 € für Sie zur Verfügung. Zugleich steht Ihnen ein Pflegegeld in Höhe von 545,00 € zu.
 
Nehmen wir nun an, der Pflegedienst würde in einem Monat 954,10 € berechnen. Dies sind 70% des Budgets, die ihm zur Verfügung stehen. Es bleiben also 30% ungenutzt. Folglich würde die Kasse nun schauen, wieviel 30% Ihres Pflegegeldes sind und Ihnen diesen Betrag auszahlen. 30% von den 545,00 €sind 163,50 €. Diese bekommen Sie dann auf Ihr Bankkonto überwiesen.

√ _____Tages- und Nachtpflege: Diese Leistung ist relativ selbsterklärend. Wie bei den bereits erwähnten Leistungen ist auch hierfür mindestens Pflegegrad 2 notwendig. Diese Leistung beantragen Sie, wenn Sie z.B. unsere Tagespflege besuchen möchten. Auch für Einrichtungen der Nachtpflege ist diese Leistung auf dem Antrag anzukreuzen.

Hilfe bei der Antragstellung

Anträge auszufüllen kann anstrengend sein und es können Unsicherheiten entstehen. Wenn Sie unsere Tagespflege besuchen oder unseren ambulanten Dienst in Anspruch nehmen möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.