- Beratung in allen Fragen der pflegerischen Versorgung, Finanzierung von pflegerischen Leistungen und zum Pflegeversicherungsgesetzung und zum seit 01.01.2015 geltendem Pflegestärkungsgesetz.
- Unterstützung beim Ausfüllen von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmachten
- Unterstützung bei der Antragstellung und Begutachtung durch den medizinischen Dienst Niedersachsen (MD)
- Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch Anleitung
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
- Vermittlung von angepassten Pflegehilfsmitteln