Beratung

  • Beratung in allen Fragen der pflegerischen Versorgung, Finanzierung von pflegerischen Leistungen und zum Pflegeversicherungsgesetzung und zum seit 01.01.2015 geltendem Pflegestärkungsgesetz.
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmachten
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Begutachtung durch den medizinischen Dienst Niedersachsen (MD)
  • Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch Anleitung
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
  • Vermittlung von angepassten Pflegehilfsmitteln