Finanzierung und Voraussetzungen

Um unsere Tagespflege zu besuchen, brauchen Sie mindestens den Pflegegrad 2.

Bei Ihrer Pflegekasse gibt es ein extra Budget für Tagespflege. Hierüber werden der Tagespflegesatz, die Betreuung und die Fahrtkosten abgerechnet. Das bedeutet, der Besuch in der Tagespflege wird nicht von Ihrem Pflegegeld oder Ihren Pflegesachleistungen abgezogen.

Setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um dort einen Antrag auf diese Tagespflegeleistung zu stellen. Haben Sie einen Pflegegrad von 2 oder höher, so ist dies problemlos möglich.

Unterkunft und Verpflegung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden. Dieser Betrag über 125 EUR steht jedem Menschen mit einem Pflegegrad automatisch zu. Für Unterkunft und Verpflegung fällt eine Zuzahlung an, wenn Sie uns mehr als einen Tag in der Woche besuchen.

Für die Investitionskosten in der Tagespflege erheben wir, wie stationäre Pflegeeinrichtungen auch, einen anteiligen Beitrag, der pro Besuchstag berechnet wird.

Wir erstellen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich ein Angebot, sodass Sie sich erst einmal einen Überblick verschaffen können.

Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns, wenn Sie weitere Fragen hierzu haben.

Sie erreichen uns entweder direkt in den Tagespflegen oder in der Verwaltung in Hardegsen.

Tagespflege
Moringen:
05554 99 84 920

Mo.-Fr. 08.30-16.30

info(at)tagespflege-mauritius(.)de

Tagespflege
Lutterhausen:
05505 999 49 00
Mo.-Fr. 08.00-16.00

info(at)tagespflege-mauritius(.)de

Verwaltung
Hardegsen:
05505 999 215
Mo.-Mi. 08.00-16.00
Do. 08.00-18.00
Fr. 08.00-16.00

info(at)diakonie-mauritius(.)de