Mauritius-Bote 07/23

Fahrer für die Tagespflege - mehr als nur ein Service. Und: ein Blick auf die Pflegereform 2023.

Mehr als nur ein Fahrdienst

In unseren Tagespflegen fängt der Spaß nicht erst mit dem Betreten des Gebäudes an. Jeden Morgen holen unsere Fahrer die Gäste von zu Hause ab und jeden Nachmittag bringen Sie sie wieder zurück. Die Fahrt läutet den Tag bereits gut ein. Nicht selten steigen die Gäste schon lachend aus dem Bus aus, gute Laune schon vor dem Frühstück. Unseren Fahrerteams in Lutterhausen und Moringen ist das wichtig. Das Abholen und nach Hause bringen ist mehr als nur ein Fahrdienst für Sie. Ein guter Kontakt zu den Gästen ist Ihnen sehr wichtig. Man lernt sich kennen und freut sich aufeinander. Jeder Fahrer, genau wie jeder Gast, ist ein wenig anders, und allen ist es wichtig, sich mit den Gästen gut zu verstehen.

Wir haben unsere Fahrerin Michaela Nolte einmal gefragt, wie so ein Fahreralltag eigentlich aussieht und was die Fahrten für FahrerInnen und Gäste bedeuten.

Wie läuft so eine Tour eigentlich bei dir ab?

Um 07.15 geht es los, mit toller Musik und guter Laune. Beim ersten Gast bin ich gegen 07:30. Dann wird die Musik ausgemacht, die gute Laune bleibt. Die Gäste werden an der Haustür abgeholt. Je nach Bedarf gibt es mehr oder weniger Unterstützung, auch beim Einsteigen und Anschnallen. Wer mag, wird nun unterhalten. Auf zwei Touren werden insgesamt bis zu zehn Gäste abgeholt. Die Kollegen fahren eine andere Route. Nachmittags geht es gegen ca. 15:15 zurück.

Was braucht man, um als FahrerIn in der Tagespflege zu arbeiten?

Einen Erste-Hilfe-Kurs, ein erweitertes Führungszeugnis, den Führerschein Klasse 3 (oder B) und einen Personenbeförderungsschein.

Haben die Busse eine besondere Ausstattung?

Die Busse haben eine elektrische Trittstufe, einen stabilen Griff, um das Einsteigen zu erleichtern, Sitze zum Umbauen, um bis zu vier Rollstühle mitzunehmen, eine elektronische Rampe für Gäste mit Rolli oder Gäste, die in der Motorik eingeschränkt sind und mit Rollator oder mit Begleitung über die Rampe einsteigen.

Lernt man die Gäste als FahrerIn auch kennen und wie wichtig ist das?

Es ist sehr wichtig, die Damen und Herren richtig zu kennen, um auf alle richtig einzugehen. Einige lieben es, mitzufahren, andere möchten etwas schneller nach Hause. Mal helfe ich beim Tür aufschließen, mal die Treppe hoch. Auch ein offenes Ohr für die Angehörigen sollte man haben.

Warum arbeitest du gerne als Fahrerin bei uns?

Ich bekomme so viel von unseren Gästen zurück. Eine Umarmung, liebe Worte, Dankbarkeit und auch mal ein Küsschen. Besser geht es nicht und Busfahren macht mir viel Spaß. Und nicht zu vergessen: ein tolles Team!

Pflegereform 2023 – was ändert sich für Sie?

Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Pflegereform gebilligt. Änderungen werden kommen, doch in welcher Form? Lange wurde über die Reform geredet. Nun ist sie da, doch die Informationen können unübersichtlich erscheinen. Da dies uns alle etwas angeht, egal ob wir pflegebedürftig sind, Angehörige sind, oder im Pflegebereich arbeiten, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die bevorstehenden Änderungen geben.

Eines gleich vorweg: im teilstationären Bereich, das bedeutet für  alle Gäste in der Tagespflege, ändert sich vorerst nichts. Dort bleibt in naher Zukunft alles beim Alten. Darum werden wir uns an dieser Stelle nur die anderen Bereiche der Pflegeversicherung anschauen.

Pflegegeld und ambulante Pflege: Zum 1. Januar 2024 werden sich das Pflegegeld und das Budget der Pflegekassen für ambulante Pflege um 5% erhöhen. In den Jahren 2025 und 2028 werden dann jeweils weitere Anpassungen in Form von Erhöhungen der Geld- und Sachleistungen stattfinden.

► Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Bis jetzt gibt es Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in zwei verschiedenen „Töpfen“ bei den Pflegekassen, das heißt, man hat für beide je einen festen Betrag zur Verfügung. Dies wird sich ab dem 1. Juli 2025 ändern. Ab dann wird es ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geben, in Höhe von 3.539 EUR. Dieses kann man dann flexibel verwenden.

Außerdem gab es bis jetzt die Regelung, dass man mindestens sechs Monate einen Pflegegrad haben musste, bevor man überhaupt einen Anspruch auf dieses Budget hatte. Das wird sich ab dem 1. Juli 2025 auch ändern. Ab der Feststellung von mindestens dem Pflegegrad 2 wird dieses Geld sofort zur Verfügung stehen.

► Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung von der Pflegekasse. Es steht für Familienmitglieder zur Verfügung, die in einer akuten Krisensituation Zeit brauchen, die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren. Sie können hierfür zehn Tage ihrer Arbeit fernbleiben. Bis jetzt steht diese Leistung einmalig zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld aber einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

► Beiträge zur Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung muss besser finanziert werden. Deshalb hat die Regierung eine Erhöhung der Beitragssätze beschlossen. Ab dem 1. Juli 2023 steigt der Beitrag von bisher 3,05% auf 3,4%. Kinderlose haben bis jetzt einen Zuschlag von 0,35% gezahlt. Dieser steigt nun auf 0,6%. Für Familien mit Kindern hingegen sinken stattdessen die bisherigen Beiträge sogar.

► Vollstationäre Pflege: Lebt man in einem Pflegeheim, so hat man in der Regel sehr hohe Eigenanteile zu zahlen. Die Pflegekassen zahlen hierfür Leistungszuschläge, welche die Kosten für den einzelnen Heimbewohner senken. Diese Leistungszuschläge werden ab dem 1. Januar 2024 ebenfalls erhöht.

► Außerdem soll die Feststellung der Pflegebedürftigkeit vereinfacht werden, die Digitalisierung zur Vereinfachung und Entlastung des Pflegebereiches vorangetrieben werden und die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal verbessert werden.

Bei konkreten Fragen raten wir Ihnen, sich direkt an Ihre Pflegekassen zu wenden.