Mauritius-Bote 11/23

Das Haus schwellenarm umarbeiten mit Unterstützung der Pflegekasse: wir erklären, wie.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – das Haus altersgerecht umgestalten

So lange wie möglich zu Hause bleiben – das ist der Wunsch, den man sich erfüllen möchte. Doch fallen einem Dinge immer schwerer: der Einstieg in die Dusche, das Treppensteigen, möglicherweise braucht man einen Rollstuhl, der nicht durch die Türen in der Wohnung passt. Kleine oder große Dinge, die einem das Leben schwer machen oder teilweise sogar Gefahren im eigenen Wohnumfeld darstellen können. Umziehen ist aufwändig, teuer, und man muss die eigenen vier Wände verlassen. Umbauen ist aber auch teuer. Wer kann sich das leisten? Die meisten von uns sicher nicht.

Zum Glück hat die Pflegekasse hier einen Zuschuss parat, der immerhin weiterhilft. Denn wenn man eine Anpassung im Haus vornehmen muss, die einen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz darstellt, so zahlt die Pflegekasse für bestimmte Maßnahmen bis zu 4.000 Euro dazu. Dieser Zuschuss kommt für jeden in Frage, der oder die mindestens den Pflegegrad 1 besitzt.

Die Anpassung des Wohnraumes muss dazu dienen, die häusliche Pflege erheblich zu erleichtern oder der pflegebedürftigen Person wieder zu ermöglichen, zu Hause selbstständig zurechtzukommen. Auch eine Überlastung der Pflegeperson soll hierdurch vermieden werden.

Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel Türerweiterungen, der Einbau von Rampen oder Treppenliften, oder der Umbau des Badezimmers um beispielsweise eine ebenerdige Dusche einzubauen. Die Dinge im Haus, die einem Schwierigkeiten bereiten, sollen angepasst werden können, sodass man die Möglichkeit hat, zu Hause zu bleiben. Am besten erkundigt man sich direkt bei der Pflegekasse, ob die notwendige Maßnahme bezuschusst werden kann. Und falls sich die Pflegesituation später so verändert, dass neue Maßnahmen nötig werden, so kann der Zuschuss auch noch ein zweites Mal beantragt werden.

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für solche Anträge beträgt drei Wochen, das bedeutet nach Antragstellung muss Ihnen spätestens drei Wochen später eine Zu- oder Absage vorliegen. Die einzige Ausnahme besteht, falls ein medizinisches Gutachten notwendig ist. In diesen Fall kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Mit anderen Worten: die Antwort darauf, ob ein Zuschuss gewährt werden kann, liegt relativ schnell vor.

Genauere Informationen bezüglich der möglichen Umbaumaßnahmen und der Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Verhaltensempfehlungen für den Umgang mit Corona in diesem Winter

Es wird Winter und wieder einmal beschäftigt uns das Thema ‚Corona‘. Bei steigenden Infektionszahlen kommt bei vielen von uns die Frage auf, wie wir uns denn am besten verhalten sollen, um uns und andere zu schützen.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, zu Hause zu bleiben, wenn man klassische Symptome einer Atemwegserkrankung bei sich feststellt oder sogar Fieber hat.

Es gibt keine Regeln zur Isolation mehr, aber dennoch ist es ein Gebot der Rücksichtnahme auf unsere Mitmenschen, lieber auf Nummer sicher zu gehen und keine unnötigen Risiken einzugehen. Vor diesem Hintergrund gilt auch die Empfehlung, im Verdachtsfall zu Hause einen Schnelltest durchzuführen, um eine mögliche Infektion festzustellen. Sollte dieser Test positiv ausfallen, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

Weiterhin ist das Tragen einer FFP-2 Maske in der Öffentlichkeit der wirksamste Schutz, um eine Ansteckung zu vermeiden. Zurzeit ist das Tragen einer Maske keine Vorschrift, aber auch hier empfehlen wir, auf Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und im Falle eines Coronaverdachtes oder auch bei einer symptomlosen Erkrankung eine Maske zu tragen und Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.

Wir alle wünschen uns, die Coronazeit endlich hinter uns lassen zu können. Hierfür müssen wir zusammenarbeiten und alle am selben Strang ziehen.